Profil

Was zeichnet die Praxis aus?

 

Aufgrund der langjährigen Erfahrung und Spezialisierung, verbinde ich die Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie mit anderen Bausteinen. Soweit es den Richtlinien entspricht, kommt auch EMDR zur Anwendung. EMDR = „Eye Movement Desensitization and Reprocessing“ (Augenbewegung zur Desensibilisierung und Wiederaufbereitung) nach Francine Shapiro. EMDR ist eine weltweit anerkannte wissenschaftliche Methode, die ursprünglich zur Verarbeitung von emotionalen Stress durch traumatische Erfahrungen entwickelt wurde. EMDR führt zu einer angemessenen Informationsverarbeitung der nicht richtig verarbeiteten Gedächtnisinhalte. Gleichzeitig werden die Gedanken, Gefühle und Körperempfindungen wahrgenommen.

 

Transparenz in der therapeutischen Arbeit ist selbstverständlich. Gerne unterstütze ich Sie, damit Sie Ihre eigenen Ressourcen aktivieren und positive Lebensqualität entwickeln können. 


Psychotherapie

Umfasst die psychischen Störungen nach den Richtlinien und des ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten.

Psychische Störungen sind beispielsweise:

  • Depressionen
  • Ängste, Panikstörungen
  • Zwänge (z.B. Waschzwang, kontrollieren technischer Geräte ...)
  • Traumafolgestörungen und Belastungsreaktionen
  • Essstörungen
  • Störungen der Impulskontrolle
  • Somatoforme Störungen
  • ...

Psychotherapie ist ein von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen anerkanntes Behandlungsverfahren bei psychischen Störungen. Durch eine individuelle Auseinandersetzung mit dem eigenen Denken, Fühlen, Handeln und körperlichen Zusammenhängen, wird eine Verbesserung der Symptome erreicht. Ein Psychologischer Psychotherapeut unterstützt und regt dabei Prozesse zur Veränderung an.

 

Seit 1999 ist diese Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt und erfordert – wie bei behandelnden Ärzten – eine staatliche Zulassung zur Heilbehandlung (Approbation), welche eine fundierte Ausbildung voraussetzt. Eine fundierte Ausbildung bedeutet ein Psychologie-Studium und im Anschluss eine Psychotherapeuten-Ausbildung (z.B. Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie ...).

 

Mein Vertiefungsgebiet ist Verhaltenstherapie. Der Verhaltenstherapeut versteht psychische Störungen als Ergebnisse von ungünstig verlaufenen Lern- und Entwicklungsprozessen. Dabei wird zunächst aufgrund der Lebensgeschichte ein individuelles Entstehungs- und Krankheitsmodell der Symptomatik erarbeitet, um anschließend diese Bedingungen zu verändern und alternative Erfahrungen im Denken, Fühlen und Verhalten zu erproben und zu ermöglichen. Sie lernen, sich alternativ zu verhalten und neue Erlebnisse zuzulassen. Um Probleme zu überwinden werden vorhandene Fähigkeiten genutzt und Neue ausprobiert. 

 

Der Begriff "Verhaltenstherapeut" heißt jedoch nicht, dass es ausschließlich um Verhalten geht. Die Basis sind unsere inneren Überzeugungen, die früh erworben werden.  Alles in unserem Leben ist das Resultat unsere inneren Überzeugungen, die auch unsere Selbstbild formen. Und wir handeln immer im Einklang mit unserem Selbstbild. Wir sehen unsere Welt durch unseren Filter, wodurch manche Informationen in den Fokus geraten, andere ausgeblendet werden. Unser Gehirn analysiert und deutet rund um die Uhr diese Informationen. Entsprechend unseren inneren Überzeugungen wird dann diesen Informationen die Bedeutung und der Sinn gegeben. Das verdanken wir einer kleinen Zellgruppe in unserem Hirnstamm - dem retikulären Aktivierungssystem (ARAS). Das Abspeichern und Einordnen der Informationen geschieht auf der Basis unserer inneren Überzeugungen. Informationen, die in Widerspruch zu unseren innerten Überzeugungen stehen, werden herausgefiltert oder gelangen gar nicht erst in unser Bewusstsein. 


Unterscheidung Psychotherapeut - Psychiater - Psychologe

Sehr oft bestehen Unsicherheiten welche Berufsgruppe wofür zuständig ist. Deshalb ist hier der Unterschied von Psychotherapeuten, Psychiater und Psychologen.

 

Psychotherapeuten

Studium Psychologie. Anschließend erfolgt eine intensive und jahrelange Ausbildung zum Psychotherapeuten. Es sind Erfahrungen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen erforderlich. Ebenso viele ambulante Therapiestunden in einem Ausbildungsinstitut. Dabei werden die Therapien regelmäßig supervidiert. Die Ausbildung endet mit der Approbation - der Zulassung zur Heilbehandlung

 

Psychotherapeuten verschreiben keine Medikamente und bescheinigen keine Arbeitsunfähigkeit.

 

Psychiater

Studium Medizin mit anschließender Facharztausbildung. Die Ausbildung endet mit der Approbation - der Zulassung zur Heilbehandlung

 

Psychiater sind für die medikamentöse Unterstützung/Einstellung zuständig und können Arbeitsunfähigkeit testieren.

 

Psychologe

Wer das Psychologie Studium beendet hat, ist Psychologe. Er kann in vielen Bereichen arbeiten. U.a. beispielsweise in Beratungsstellen, beruflichen Reha Einrichtungen, ... Jedoch dürfen Psychologen keine Heilbehandlungen durchführen oder Diagnosen stellen.

 

 

Schritte zur Psychotherapie

Der Ablauf und Zugang

 

Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah ein Erstgespräch.

 

Was passiert in einem Erstgespräch?

Sie können Ihr Anliegen schildern und wir besprechen gemeinsam die mögliche Vorgehensweise. Viele von Ihnen vertrauen sich erstmalig einer außenstehenden Person an. Das Erstgespräch umfasst sehr persönliche, belastende und emotionale Gegebenheiten. Ihre Bereitschaft Unterstützung anzunehmen, ist der erste und wichtigste Schritt, in IHR neues Leben. Ein Leben, indem Sie sich von den aktuellen Blockaden und/oder Belastungen befreien. Möglicherweise sind Sie aufgeregt oder trauen sich nicht so recht. Nur MUT! Nur wenn Sie den ersten Schritt gehen, kommen Sie auch in IHRE Veränderung und Selbstverantwortung. Eine Veränderung, in die von Ihnen gewünschten Richtung. Eine Veränderung, bei der SIE den Ton angeben und wir gemeinsam, d.h., SIE mit meiner Unterstützung, an ihrer Veränderung arbeiten. Für das Gelingen der Psychotherapie, ist eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung, Offenheit für Neues,  Umsetzung der Aufgaben zwischen den Therapiestunden und die entsprechende Zusammenarbeit wesentlich.  

 

Der Inhalt im Erstgespräch umfasst Ihren aktuellen Zustand und die aktuellen Gegebenheiten. Wesentlich ist es, Ihre vorrangigen und wichtigsten Beschwerden zu erheben und Ihre Ziele zum Ende der Therapie kennenzulernen. Ebenso Ihre Erwartungen an die Psychotherapie und an mich. Das Erstgespräch dient auch unserem Kennenlernen. Sie haben die Möglichkeit herauszufinden, ob ich für Sie die passende Psychotherapeutin bin, ob die „Chemie“ zwischen uns passt und wir beide den Eindruck haben, wir können gemeinsam an der Lösung in Richtung positiver Veränderungen arbeiten. Ich werde Sie nach besten Wissen beraten, ob es mir möglich ist, Sie mit Ihrem Anliegen zu unterstützen, mit dem mir zur Verfügung stehenden Methoden und Techniken, unter Berücksichtigung der Psychotherapierichtlinien. Im Erstgespräch werden Ihnen auch die Rahmenbedingungen und Abläufe zur Beantragung und Durchführung der Psychotherapie erläutert. Gleichzeitig ist es für die Ziele der Psychotherapie wichtig, zu besprechen, wo Ihre Anteile am Gelingen liegen. Nur durch Ihre aktive Mitarbeit ist eine positive Veränderung möglich.

 

Danach finden weitere probatorische Sitzungen statt, die der Anamnese, Diagnostik und Therapieplanung dienen. Zudem haben Sie weiterhin, über das Erstgespräch hinaus, die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich wohlfühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Stunden treffen wir gemeinsam die Entscheidung über die psychotherapeutische Behandlung.

 

Die Psychotherapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen (z.B. Partner) stattfinden.

 

Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen, der Beschwerden und der Kostenübernahme der Krankenkasse. Generell können durch verhaltenstherapeutische und andere Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden. 

 

Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Sie entsprechend den Bestimmungen Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung, die dass Maß des Notwendigen nicht überschreitet." Eine Versorgung unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist nicht minderwertig oder unzureichend, aber sie ist naturgemäß eingeschränkt. Der gesetzlich Versicherte hat deshalb keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für bestimmte Leistungen, die nicht Gegenstand des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherungen sind.

 

Leistungen, die nicht Gegenstand im Leistungskatalog der Krankenkassen sind, werden beispielsweise über Beratungsleistungen oder Coaching angeboten.  Diese Leistungen müssen Sie privat bezahlen. 

 

 

 

Kosten und Abrechnung

 

Gesetzlich Versicherte

Für alle Erkrankungen und Störungen, für die die Behandlung im Richtlinienverfahren verankert ist, übernimmt Ihre Krankenkasse  gemäß den Vorschriften und Kriterien die Kosten.

 

Privatversicherung und Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Link:  http://www.pksh.de/_joomuploads/dateien/pdfs/gesetze_ordnungen_satzungen/gop.pdf